Stand: 16.09.2026
(1) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software VerwalterDesk zur Nutzung über das Internet durch Name des Anbieters fehlt noch (nachfolgend „Anbieter“) an seine Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung der Software über das Internet zur Nutzung bereit. Eine Überlassung des Programmcodes findet nicht statt.
(2) Die Software unterstützt bei der Verwaltung von Immobilien. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Berechnungen — insbesondere Betriebskostenabrechnungen und steuerliche Auswertungen — sind Vorschläge auf Grundlage der vom Kunden erfassten Daten. Der Kunde bleibt für ihre Richtigkeit und für die Einhaltung von Fristen verantwortlich.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
(2) Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Zugang freischaltet oder die Registrierung bestätigt.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
(2) Nicht in die Berechnung fallen Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorher angekündigt.
(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln. Funktionen dürfen geändert werden, solange der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt. Der Wegfall einer wesentlichen Funktion berechtigt den Kunden zur außerordentlichen Kündigung.
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er meldet dem Anbieter unverzüglich jeden Verdacht auf unbefugte Nutzung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Erfassung der eingegebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist. Er ist für diese Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines gesonderten Vertrags.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
(3) Eine Preisänderung teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Die vom Kunden erfassten Daten bleiben dessen Eigentum.
(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit in einem gängigen maschinenlesbaren Format herunterladen.
(3) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie danach vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Der Anbieter sichert die Daten täglich. Die Sicherung ersetzt keine eigene Vorsorge des Kunden; ihm wird empfohlen, den Datenexport regelmäßig zu nutzen.
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. § 536a Abs. 2 BGB (Selbstvornahme) und § 536a Abs. 1 BGB in seiner verschuldensunabhängigen Ausprägung finden keine Anwendung.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an und unterstützt den Anbieter bei der Eingrenzung.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.